Am 23. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission die schwedische Steuerbefreiung für Biogas und Bio-Propan genehmigt, was von verschiedenen Biogas-Verbänden mit großer Erleichterung aufgenommen wurde. Die Steuerbefreiung war im März 2023 aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden, was zu erheblichen Preiserhöhungen führte. Branchenvertreter setzen sich nun für eine zügige Rückkehr der Steuerbefreiung ein, einschließlich einer rückwirkenden Anwendung für die Jahre 2023 und 2024. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um die Investitionen in die Biogasindustrie zu fördern und den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu unterstützen.

ExxonMobil hat ein Schiedsverfahren gegen den niederländischen Staat eingeleitet wegen der Beendigung der Gasförderung in Groningen. Das Energieunternehmen, das zusammen mit Shell durch ihre gemeinsame Tochtergesellschaft NAM (Nederlandse Aardolie Maatschappij) seit Jahren Gas aus dem Groningen-Feld fördert, ist direkt betroffen. Die Gasförderung hat jedoch zu Erdbeben und erheblichen Schäden an Häusern und Infrastrukturen in der Region geführt, was großen gesellschaftlichen und politischen Druck zur Folge hatte, die Gasförderung einzustellen.

Die niederländische Regierung hat daher beschlossen, die Gasproduktion in Groningen vollständig herunterzufahren, um die Sicherheit der Einwohner von Groningen zu gewährleisten. Dieser Beschluss hat jedoch finanzielle Konsequenzen für Unternehmen wie ExxonMobil und Shell, die an der Gasförderung beteiligt sind. ExxonMobil argumentiert, dass die niederländische Regierung sie nicht ausreichend für die Verluste entschädigt, die durch die abrupte Beendigung der Gasförderung entstehen. Daher greifen sie nun auf ein Schiedsverfahren zurück, um eine Entschädigung durchzusetzen.

Das Schiedsverfahren wird nach internationalen Verträgen geführt und könnte zu einer erheblichen Entschädigung führen, falls ExxonMobil Recht bekommt. Die niederländische Regierung hat erklärt, dass die Sicherheit der Einwohner von Groningen oberste Priorität habe, doch dieser Rechtsstreit könnte möglicherweise zu einer langwierigen und komplexen juristischen Auseinandersetzung führen.

Der Fall dreht sich um die Frage, ob die Regierung verpflichtet ist, eine vollständige Entschädigung für den entgangenen Gewinn durch die Schließung des Gasfeldes zu leisten, oder ob die gesellschaftlichen und sicherheitsbezogenen Interessen schwerer wiegen als die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen und Elektromobilität zu steigern, um die im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Klimaziele zu erreichen und den Vorgaben der EU bis 2030 zu entsprechen.

 

Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Hierbei können sie nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und Strom für Elektrofahrzeuge einsetzen. Bisher konnten Unternehmen, die ihre Reduktionsverpflichtungen übererfüllt haben, diese Übererfüllungen auf die folgenden Jahre übertragen. Dies führte jedoch dazu, dass allein im Jahr 2022 rund 3,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente an Übererfüllungen angesammelt wurden – ein Überhang von etwa 24 % über der eigentlichen Verpflichtung.
 

Um sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegten Pfade zur Emissionsreduktion eingehalten werden, wird die Übertragung von Übererfüllungen für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt. Unternehmen dürfen dann nur Optionen nutzen, die in diesen Jahren tatsächlich umgesetzt wurden. Diese Maßnahme soll die Investitionen in nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und Elektromobilität sichern und verhindern, dass Deutschland die ambitionierten EU-Ziele verfehlt.
 

Die Verordnung hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf Bürger oder die Wirtschaft und soll Investitionsanreize für zukünftige Innovationen schaffen.