Begrüßung der schwedischen Steuerbefreiung für Biogas

Am 23. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission die schwedische Steuerbefreiung für Biogas und Bio-Propan genehmigt, was von verschiedenen Biogas-Verbänden mit großer Erleichterung aufgenommen wurde. Die Steuerbefreiung war im März 2023 aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden, was zu erheblichen Preiserhöhungen führte. Branchenvertreter setzen sich nun für eine zügige Rückkehr der Steuerbefreiung ein, einschließlich einer rückwirkenden Anwendung für die Jahre 2023 und 2024. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um die Investitionen in die Biogasindustrie zu fördern und den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu unterstützen.