Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen und Elektromobilität zu steigern, um die im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Klimaziele zu erreichen und den Vorgaben der EU bis 2030 zu entsprechen.
Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Hierbei können sie nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und Strom für Elektrofahrzeuge einsetzen. Bisher konnten Unternehmen, die ihre Reduktionsverpflichtungen übererfüllt haben, diese Übererfüllungen auf die folgenden Jahre übertragen. Dies führte jedoch dazu, dass allein im Jahr 2022 rund 3,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente an Übererfüllungen angesammelt wurden – ein Überhang von etwa 24 % über der eigentlichen Verpflichtung.
Um sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegten Pfade zur Emissionsreduktion eingehalten werden, wird die Übertragung von Übererfüllungen für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt. Unternehmen dürfen dann nur Optionen nutzen, die in diesen Jahren tatsächlich umgesetzt wurden. Diese Maßnahme soll die Investitionen in nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff und Elektromobilität sichern und verhindern, dass Deutschland die ambitionierten EU-Ziele verfehlt.
Die Verordnung hat keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf Bürger oder die Wirtschaft und soll Investitionsanreize für zukünftige Innovationen schaffen.